Vor ein paar Wochen durfte ich ein Wandbild von Saal Digital testen. Hier nun der Erfahrungsbericht.
Software: Das Wandbild wird mit der üblichen Software von Saal-Digital gestaltet. Die Software lässt sich intuitiv bedienen, so dass es auch für Neukunden sehr einfach zu verstehen ist, man hat sehr viele Möglichkeiten und kann sich kreativ austoben. Verwirrend empfand ich nur die Auswahl der verschiedenen Produkte, da dies in der Software nicht erklärt wurde.
Lieferung: Ich habe das Wandbild erstellt und abgeschickt. Nach 6 Tagen war es dann in der Post.
Das Wandbild: Ich habe als Format Acrylglas 40 x 60 gewählt, Die Verpackung und Lieferung war reibungslos und schnell. Das Bild ist sehr gut gegen evtl. Transportschäden geschützt.
Qualität: Die Qualität hat mich überzeugt. Ich bin langjähriger Kunde bei Pixum. Die Qualität des Wandbildes hat mich nicht enttäuscht. Das Bild ist scharf und die Farben so, wie ich sie auf dem Bildschirm habe. Das Motiv erscheint sehr plastisch und brillant. Der Beschnitt so wie ich es in der Softwareerstellt habe.
Fazit: Ich bin zufrieden mit der Qualität. Ich und mein Model freuen uns über ein tolles und wertiges Wandbild. Gerne empfehle ich Saal-Digital weiter. Da die Qualität ähnlich ist wie bei anderen Anbietern, entscheidet letztendlich der Preis.
Vielen Dank an das Team von Saal-Digital für die Möglichkeit! #saaldigital
Eine Stellungnahme zur DGSVO und Fotografie des zuständigen Bundesministeriums.
"Sehr geehrter Herr X....,
vielen Dank für Ihre Anfragen vom 30. April und 03. Mai 2018.
Eine Verbreitung dieser Antwort ist wünschenswert, sofern die Antwort vollständig wiedergeben und nicht einzelne Passagen aus dem Zusammenhang gerissen werden.
Gerne nehme ich vertiefend zu Ihren Fragen Stellung. Um Wiederholungen zu vermeiden, möchte ich jedoch eingangs erneut betonen, dass sich aus der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den diese ergänzenden nationalen Gesetzen keine wesentlichen Änderungen der Rechtslage bei der Anfertigung und Verbreitung von Fotografien ergeben.
Das Anfertigen von Fotografien wird sich auch zukünftig auf eine - wie bislang schon - jederzeit widerrufbare Einwilligung oder alternative Erlaubnistatbestände wie die Ausübung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO) stützen können. Diese Erlaubnistatbestände (nach geltender Rechtslage Art. 7 der geltenden EU-Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG i.V.m. den nationalen Umsetzungsgesetzen) decken seit vielen Jahren datenschutzrechtlich die Tätigkeit von Fotografen ab und werden in Art. 6 DS-GVO fortgeführt. Die Annahme, dass die DS-GVO dem Anfertigen von Fotografien entgegen stehe, ist daher unzutreffend.
Für die Veröffentlichung von Fotografien bleibt das Kunsturhebergesetz auch unter der ab dem 25. Mai 2018 anwendbaren Datenschutz-Grundverordnung erhalten. Es sind, wie ich bereits in meiner Antwort ausgeführt habe, keine Änderungen oder gar eine Aufhebung mit Blick auf die Datenschutz-Grundverordnung vorgesehen.
Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.
Die grundrechtlich geschützte Meinungs- und Informationsfreiheit fließt zudem unmittelbar in die Auslegung und Anwendung der DS-GVO ein, insbesondere stellen sie berechtigte Interessen der verantwortlichen Stellen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO dar. Die DS-GVO betont, dass der Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist , sondern im Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion und unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden (Erwägungsgrund 4). Zu den von der DS-GVO in diesem Zusammenhang genannten Grundrechten zählt ausdrücklich auch die Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit.
Ich würde mich freuen, wenn die vorstehenden Ausführungen dazu beitragen, Ihnen Ihre Befürchtungen zu nehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Regina Krahforst
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
- Bürgerservice -
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www.bmi.bund.de
www.115.de
Vor ein paar Wochen durfte ich das Fotoheft von Saal Digital testen. Hier nun der Erfahrungsbericht.
Software: Das Fotoheft wird mit der üblichen Software von Saal-Digital gestaltet. Die Software lässt sich intuitiv bedienen, so dass es auch für Neukunden sehr einfach zu verstehen ist, man hat sehr viele Möglichkeiten und kann sich kreativ austoben. Ein wenig unübersichtlich empfinde ich die Wahl der verschiedenen Designs für die jeweiligen Seiten des Fotoheftes. Die meisten Buttons und Hilfefelder sind übersichtlich angeordnet, und vor der Bestellung ist es möglich ausführliche Kontrollen vor zu nehmen, so dass kein Fehldruck passieren kann.
Lieferung: Ich habe das Fotoheft erstellt und abgeschickt. Nach 6 Tagen waren es dann in der Post.
Das Fotoheft: Ich habe ein quadratisches Format. Die Seiten können gestaltet werden. So kann ich mir aussuchen, ob ich mehrere Bilder im Hochformat nebeneinander oder ein Foto als Hintergrund wähle.
Qualität: Die Qualität hat mich überzeugt. Ich bin langjähriger Kunde bei Pixum. Auch dieses Buch hat mich nicht enttäuscht. Die Bilder sind scharf und die Farben so, wie ich sie auf dem Bildschirm habe. Der Beschnitt so wie ich es in der Software erstellt habe. Die Bilder und das gesamte Heft fühlen sich sehr hochwertig an und liegen schön in der Hand.
Fazit: Ich bin zufrieden mit der Qualität. Ich und mein Model freuen sich über ein kleines handliches Fotoheft zum Präsentieren und als Erinnerung. Gerne empfehle ich Saal-Digital weiter. Da die Qualität ähnlich ist wie bei anderen Anbietern, entscheidet letztendlich der Preis.
Vielen Dank an das Team von Saal-Digital für die Möglichkeit! #saaldigital